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Gefährliche Erreger lauern auf ihre Chance

Keime können zu Ertragsausfall führen: dann, wenn Krankenhäuser und Einrichtungen Teilbereiche schließen müssen.

Belastungen durch Keime können teure Folgen haben: Ansis Perkons, Experte für komplexe Schäden, erklärt, wie eine Betriebsschließungsversicherung die größten Risiken absichert.

Iin der kalten Jahreszeit haben Keime aller Art Hochsaison. Für den Einzelnen ist eine Erkrankung zwar unangenehm, in aller Regel ist man aber nach einigen Tagen wieder auf den Beinen. Breitet sich ein Erreger jedoch in einem Krankenhaus, in einer Alten- und Pflegeeinrichtung, einer Wohneinrichtung oder Kindertagesstätte aus, kann es sogar zur Schließung des Betriebs kommen. Die finanziellen Auswirkungen können gravierend sein.

Die Liste der infektionsauslösenden „Kandidaten“ ist lang. Am bekanntesten sind Grippeerreger (Influenza), Noro- und Rotaviren, Salmonellen oder die sogenannten Krankenhauskeime (insbesondere multiresistente Erreger, wie zum Beispiel MRSA). Auch die Zahl der durch Krätzemilben (Scabies) hervorgerufenen Krankheitsfälle in Gemeinschaftseinrichtungen nimmt zu.

38 Millionen Euro in 18 Jahren
Die Betriebsschließungsversicherung ist ein wichtiges Produkt, das die Unternehmensgruppe für ihre Kunden vorhält. Seit dem Jahr 2000 haben wir fast 1.700 Schadenfälle begleitet, bei denen Zahlungen von insgesamt rund 38 Millionen Euro erfolgt sind.

Bei den üblichen Versicherungskonzepten muss im Falle eines Ausbruchs die zuständige Behörde, also in der Regel das Gesundheitsamt, eingebunden werden. Beim Umfang des Versicherungsschutzes sollte jedoch ein genauer Blick in das Kleingedruckte erfolgen. Denn einige Konzepte stellen immer noch auf eine starre Auflistung benannter Krankheiten und Erreger gemäß dem Infektionsschutzgesetz ab oder sehen als Versicherungsfall erst die behördliche Schließung in Form einer schriftlichen Anordnung.

Hier bieten unsere aus jahrelanger Erfahrung heraus entwickelten exklusiven Konzepte viele Vorteile, da sie

  • den Geltungs- und Leistungsbereich deutlich erweitern;
  • die komplexen Meldewege konkretisieren und sich daran orientieren, wie die zuständigen Behörden gemeldete Ereignisse tatsächlich handhaben;
  • besondere Kostenpositionen und Deckungserweiterungen gegenüber Normativbedingungen vereinbaren.

„Sonderfall“ Krankenhaus
Viele Unternehmen haben eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen, insbesondere Kliniken und Krankenhäuser. Es mag auf den ersten Blick seltsam anmuten, wenn sich gerade in diesem Umfeld eine Versicherung mit Krankheiten und Krankheitserregern befasst. Die Behandlung erkrankter Patienten ist schließlich die Kernkompetenz von Krankenhäusern. In der Tat ist der Umgang mit Erregern dort alltägliches Geschäft, und in den meisten Fällen führt eine Erkrankung eines Patienten auch nicht zu einem Ausbruch oder zu einem finanziellen Schaden, wenn beispielsweise eine Isolation ausreicht und erfolgreich ist.

Dennoch kann – trotz bester Hygienemaßnahmen – kein Haus hundertprozentig verhindern, dass sich die unsichtbaren Erreger weiterverbreiten. Entsteht auf diese Weise ein Ausbruch, müssen häufig Teilbereiche für Neuaufnahmen geschlossen werden. Können die Auswirkungen nicht durch freie Kapazitäten kompensiert werden, entsteht ein unmittelbarer Ertragsausfall. Gerade, wenn sensible Bereiche eines Hauses betroffen sind, zum Beispiel Intensivstationen, können die finanziellen Folgen erheblich sein. Hier zeigt sich der hohe Wert der Betriebsschließungsversicherung für die Kunden.

„Sonderfall“ Keime in Wasserversorgungseinrichtungen
In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der gemeldeten Schäden, die auf Keime in Wasserversorgungseinrichtungen zurückzuführen sind. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere Legionellen.

Dabei sind Keime im Wassersystem keine neue Erscheinung. Die zunehmende Zahl der Schadensmeldungen liegt vor allem an der veränderten Gesetzgebung. Genannt sei hier die Trinkwasserverordnung, die seit einer Novellierung im Jahr 2011 eine jährliche Untersuchung von Großanlagen auf Legionellen vorsieht. Wird ein Grenzwert von 100 Legionellen-Bakterien pro 100 Milliliter Wasser überstiegen, ist eine Meldung an die Behörde notwendig.

Die erforderlichen Maßnahmen, um die Keimbelastung zu reduzieren oder zu beseitigen, haben unterschiedlichste Ausprägungen. In einigen Fällen helfen bereits das Spülen, Chlorgaben oder der Einsatz von Filtern. Deutlich komplexer wird die Schadenbehebung, wenn das Leitungssystem die Ausbreitung von Keimen begünstigt, weil die Erreger dort ideale Lebensbedingungen vorfinden. Gerade bei älteren Objekten können über Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte veränderte Leitungsführungen zu Totsträngen führen, in denen das Wasser nicht mehr ausreichend zirkuliert. Problematisch sind auch Leitungssysteme, in denen Kalt- und Warmwasserrohre zu dicht aneinander vorbeigeführt werden und nicht ausreichend isoliert sind. Auch können veraltete Warmwasseraufbereitungen dazu führen, dass das Warmwasser nicht mehr alle Bereiche des Hauses mit einer ausreichend hohen Temperatur erreicht. In diesen Fällen finden die Keime gute Bedingungen vor, um sich zu vermehren.

Versicherungstechnisch ist hier abzugrenzen, welche Kosten und etwaige Ausfälle aus behördlich geforderten oder empfohlenen Maßnahmen entstehen und welche Maßnahmen dazu dienen, bereits vorhandene Schwachstellen zu beseitigen.

Welche Nachweise werden im Schadenfall benötigt?
Da sich der Versicherungsschutz mit meldepflichtigen Ereignissen in Verbindung mit behördlich veranlassten Maßnahmen befasst, ist dem Versicherer darzulegen, welche Abstimmungen, Empfehlungen oder Anordnungen seitens der zuständigen Behörde erfolgt sind. Hierzu sollten entsprechender Schriftwechsel und Gesprächsprotokolle eingereicht werden. Hilfreich ist, auch wenn dies keine Regulierungsvoraussetzung ist, eine schriftliche Bestätigung der Behörde über den Ausbruch, die Dauer und die abgestimmten Maßnahmen. Eine solche Bestätigung erleichtert die Darlegung des Schadens gegenüber der Versicherung. Falls vorhanden, sollten ergänzend auch anonymisierte Befunde über den Erreger eingereicht werden.

Die Ausprägungen eines Schadenereignisses sind höchst individuell. Diese sind abhängig vom Schadenumfang, dem Erreger, der Art und der Struktur des betroffenen Hauses, aber auch vom Versicherungskonzept. Welche Belege, Daten, Aufstellungen notwendig sind, kann daher nicht allgemeingültig beschrieben werden. Hier ist immer auf die individuelle Situation abzustellen.

Fazit
Die Betriebsschließungsversicherung ist ein wichtiger Teil des betrieblichen Versicherungsportfolios, um Einnahmeausfälle und hohe Kosten durch Infektionserreger aller Art abzusichern. Durch unsere langjährigen Erfahrungen bieten unsere Versicherungskonzepte eine Deckung, die sich an den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Absicherungsbedarf orientiert. Im Schadenfall unterstützen und begleiten wir Sie, um die erstattungsfähigen Ansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Ansis Perkons
ansis.perkons@ecclesia.de

Top 10 – die ewige „Hitliste“ der teuersten Erreger
Krankenhäuser

Schadensumme

Anzahl

Noroviren

18.600.000 EUR

596

Acinetobacter

5.200.000 EUR

20

Klebsiella

3.200.000 EUR

9

Scabies

1.400.000 EUR

9

Pseudomonaden

730.000 EUR

7

Influenza

550.000 EUR

39

MRSA

440.000 EUR

33

Rotaviren

420.000 EUR

13

Legionellen

420.000 EUR

17

EHEC

410.000 EUR

7

Gesamtschaden

31.370.000 EUR

750

Sonstige Sozialwirtschaft

Schadensumme

Anzahl

Noroviren

2.750.000 EUR

469

Legionellen

780.000 EUR

47

Scabies

650.000 EUR

84

Colibakterien

230.000 EUR

3

Pseudomonaden

160.000 EUR

7

Influenza

110.000 EUR

26

Rotaviren

80.000 EUR

20

Salmonellen

60.000 EUR

6

Acinetobacter

45.000 EUR

1

Clostridien

13.000 EUR

9

Gesamtschaden

4.878.000 EUR

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