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Neue Welle von „Fake President Fraud“-Fällen

Hohe Vermögensschäden drohen

In den vergangenen drei Monaten ist es bei unseren Kunden zu diversen „Fake-President Frauds“ gekommen. Dabei gaben sich die Täter als Geschäftsführer des Unternehmens aus und veranlassten die Überweisung hoher Geldbeträge. Die eingetretenen Vermögensverluste liegen mindestens im mittleren fünfstelligen Bereich – in einem Fall kam es zu einem hohen sechsstelligen Schaden. Die Täter gehen zum Teil sehr raffiniert und professionell vor. Der Brennpunkt liegt derzeit in NRW.

Vorgehensweise
Der Täter wendet sich per E-Mail an einen Mitarbeitenden und gibt sich dabei als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied des Unternehmens aus. Er informiert den Mitarbeitenden streng vertraulich über eine höchst geheime Angelegenheit (oft einen angeblichen Unternehmenskauf oder eine dringend notwendige Investition), die die Überweisung eines größeren Geldbetrages auf ein Konto im Ausland erfordert. 

Der Täter duldet aufgrund vermeintlicher Dringlichkeit keinen Aufschub und besteht auf der sofortigen Ausführung. Übliche Prozesse und durchzuführende Kontrollen sollen nicht befolgt oder umgangen werden. Da der Mitarbeitende einerseits wegen der vorgegebenen Wichtigkeit unter hohem Druck steht und sich andererseits aufgrund des besonderen Vertrauens durch den Geschäftsführer geschmeichelt fühlt, schöpft er keinen Verdacht und führt die Überweisung aus. 

Begleitumstände
Der Mitarbeitende ist für Bankgeschäfte verantwortlich.

  • Die E-Mail-Adresse des Täters stimmt mit derjenigen des Geschäftsführers überein oder ist mit dieser zum Verwechseln ähnlich.
  • Der vermeintliche Geschäftsführer verbietet ausdrücklich die telefonische Kontaktaufnahme.
  • Der überwiesene Betrag wird von dem ausländischen Konto sofort abgebucht und auf ein anderes ausländisches Konto transferiert, was eine Rückholung erheblich erschwert.
  • Der vermeintliche Geschäftsführer teilt dem Mitarbeitenden mit, dass er einen Rechtsanwalt mandatiert habe. Eine Anwaltskanzlei mit dem angegebenen Namen existiert tatsächlich. In dieser Kanzlei ist ein Rechtsanwalt mit dem angegebenen Namen tätig. Der angebliche Geschäftsführer teilt mit, dass sich der vermeintliche Anwalt mit dem Mitarbeitenden in Verbindung setzen wird; der vermeintliche Anwalt ruft tatsächlich an.
  • Der vermeintliche Geschäftsführer nutzt die Faksimile-Unterschrift des tatsächlichen Geschäftsführers, derer er zuvor habhaft geworden ist.

Was ist zu tun?

  • Umgehende Einschaltung der Kriminalpolizei
  • Umgehende Meldung an die eigene Bank (je zeitnäher diese erfolgt, desto größer sind die Chancen, dass der überwiesene Betrag zurückgebucht werden kann)
  • Umgehende Meldung an die Ecclesia Gruppe (damit der Versicherungsschutz geprüft werden kann)
  • Eine haftungsrechtliche Inanspruchnahme des verantwortlichen Mitarbeitenden sollte gut überlegt sein, da diese nicht gewünschte versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann – ein Mitarbeitender der Ecclesia Gruppe sollte zu Rate gezogen werden.

Präventionsmaßnahmen
Alle Mitarbeitenden sollten informiert und angewiesen werden, 

  • sich nicht an die Aufforderung des vermeintlichen Geschäftsführers, ausschließlich per E-Mail zu kommunizieren, zu halten,
  • bei Zahlungen stets die üblichen Prozesse und durchzuführende Kontrollen einzuhalten,
  • gegebenenfalls bestehende interne Gepflogenheiten/Verbote nicht einzuhalten und das unmittelbare persönliche Gespräch mit dem (tatsächlichen) Geschäftsführer zu suchen,
  • dass ein solches Vorgehen zu keinerlei arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den betroffenen Mitarbeitenden führt.
     

Kontakt für Rückfragen:

Christina Helms
Unternehmensbereich Financial Lines
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH

Telefon +49 5231 603-6175
E-Mail